AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu Grunde. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ein Vertrag kommt - mangels besonderer Vereinbarung - mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.
- Unsere Preise verstehen sich in €uro netto pro Stück, Set oder Beutel zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise. Der Mindestauftragswert beträgt 100,00 €uro. Bei allen Bestellungen deren Warenwert unter 100,00 €uro liegt, kommt ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 €uro hinzu.
- Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl unfrei ab Lager per Nachnahme. In allen Fällen erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Eventuell genannte Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Gelände des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen und dergleichen, welche auf die Abwicklung des Kontraktes einwirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt.
- Reklamationen sind unverzüglich innerhalb 5 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Haftung des Verkäufers ist beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises. Mit Weitergabe der Ware zur Be- oder Verarbeitung durch Dritte schließt der Besteller konkludent die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Versand auf Wunsch des Käufers direkt an Dritte erfolgt. Beim Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit kann der Käufer keinen Schadenersatz beanspruchen, es sei denn, dass der Lieferer nachweislich vorsätzlich gegen die vertraglichen Pflichten verstoßen hat oder eine Schädigung der Gesundheit bzw. des Lebens eingetreten ist. Das gesetzliche Recht auf Nachlieferung, Wandlung oder Minderung bleibt hiervon unberührt. Der Lieferer ist berechtigt, jede Teillieferung selbstständig abzurechnen. Auch in den Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu den vereinbarten Terminen zu zahlen, vorbehaltlich späterer Regelung der Differenz.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
- Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen befreit den Verkäufer von allen Lieferungsverpflichtungen aus allen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
- Wenn der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus einem Vertrage mit dem Verkäufer in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, alle zwischen den Parteien noch schwebenden unerfüllten Kontrakte binnen einer Woche aufzukündigen und eventuell bereits verkaufte Ware anderweitig zu veräußern. Die Ausübung dieses Rechts des Verkäufers setzt entsprechende Androhung im Mahnschreiben voraus.
- Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur in der Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
- Die gesetzliche Gewährleistung für veräußerte Ware wird hiermit ausdrücklich auf 12 Monate beschränkt. Im Gewährleistungsfall kann eine Rücknahme der bemängelten Artikel nur erfolgen, wenn die Rücksendung frei in der ordnungsgemäßen Originalverpackung erfolgt und der Mangel bei eindeutig bestimmungsgemäßem Gebrauch aufgetreten ist. Andere als ordnungsgemäß originalverpackte freie Retoursendungen werden annahmeverweigert. Der Verkäufer behält sich das Recht auf Nachbesserung, Minderung sowie Wandlung ausdrücklich vor.
- Sonderanfertigungen
Ein Anspruch auf Überprüfung auf etwaige Verletzung eventuell bestehender Lizenz-, Urheber-, Patent-, Geschmacks-, oder Gebrauchsmusterrechte durch den Lieferer gilt als ausgeschlossen vereinbart und besteht damit nicht.
Der Lieferant wird durch den Auftraggeber ausdrücklich von jedweden Schadenersatzansprüchen, gleich welcher Art, welche aus einer etwaigen Verletzung der vorstehend bezeichneten Rechte entstanden, entstehen oder entstehen können, ausdrücklich freigestellt.
- Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder ein Teil davon, rechtlich unwirksam sein, so tritt an dessen Stelle das dem Gewollten am nächsten Kommende.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für Lieferung und Zahlung ist das Amtsgericht Schwelm. Mit Erscheinen dieser AGB verlieren vorhergegangene Versionen Ihre Gültigkeit.